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KLIM-CICC

Auf dieser Seite finden Sie weitere Auskünfte über CICC / KLIM, die föderale Plattform, die Kabel- und Leitungsrohrinformation sammelt.

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Was ist CICC / KLIM?

Die föderale Informationsmeldestelle für Kabel und Leitungen, CICC / KLIM (Point de Contact fédéral d’Informations Câbles et Conduites – Kabels en Leidingen Informatie Meldpunt), ist eine Internetplattform, mit der Sie prüfen können, ob sich in der Nähe einer Baustelle unterirdische Infrastrukturen (Kabel/Leitungen) befinden. Das Ziel besteht darin, die sichere Planung und Ausführung von Bauleistungen sowohl auf dem öffentlichen Eigentum als auf Privatgrundstücken zu ermöglichen (und unterscheidet sich damit von den regionalen Plattformen PoWalCoGIPOD und Osiris, die nur eine abgestimmte und optimale Nutzung des öffentlichen Eigentums ermöglichen sollen).

CICC / KLIM wird von einer VoG verwaltet, der fast hundert Mitglieder angehören, die Betreiber unterirdischer Infrastrukturen sind (nachstehend als Kabel- und Leitungsbetreiber bezeichnet). Zu diesen Mitgliedern gehören die Verwalter von Rohrleitungen für den Transport von gasförmigen und anderen Produkten, die aufgrund der Besonderheiten ihrer Tätigkeit und der für sie geltenden Rechtsvorschriften im Folgenden als „Transporteuren“ bezeichnet werden.

CICC / KLIM funktioniert auf der Grundlage eines Planantrags, der der Bauherr und/oder der Unternehmer über die Internetplattform für ein von ihm anhand eines Polygons festgelegtes Gebiet einreicht. Die Kabel- und Leitungsbetreiber, die Infrastrukturen in der Nähe der Baustelle betreiben, werden von der CICC / KLIM kontaktiert und antworten dem Antragsteller jeweils individuell mit ihren Plänen und den zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen. 

CICC / KLIM stellt den Antragstellern daher keine Übersichtskarte zur Verfügung, auf der alle Kabel und Leitungen in Belgien verzeichnet sind.

Rechtsrahmen und Verpflichtungen

Die Verpflichtung zur Vorankündigung der Arbeiten gegenüber den Transporteuren ist eine Verpflichtung, die ihren Ursprung in der föderalen Gesetzgebung über die öffentliche Ordnung hat. Auch die regionale Gesetzgebung ergänzt und erweitert manchmal diesen Rechtsrahmen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen geltenden Rechtsvorschriften:

  • Grundlage ist das Gesetz vom 12. April 1965 über die Beförderung gasförmiger und sonstiger Stoffe über Rohrleitungen, dessen Artikel 11 bestimmt: „Bei der teilweisen Inanspruchnahme öffentlichen Eigentums oder des Privateigentums ist die jeweilige Nutzung zu beachten. Es handelt sich dabei nicht um eine Enteignung, sondern um eine gesetzliche Grunddienstbarkeit, die jede Handlung verbietet, die die Gastransportanlagen oder deren Betrieb beeinträchtigen könnte.“ (Freie Übersetzung)
  • Der Königlicher Erlass zur Ausführung dieses Gesetzes vom 21. September 1988 über die Konsultations- und Informationsanforderungen und -pflichten, die bei der Ausführung von Arbeiten in der Nähe von Anlagen für die Beförderung gasförmiger und sonstiger Stoffe über Rohrleitungen einzuhalten sind, schafft ein „Schutzgebiet“ von 15 Meter beiderseits der Transportleitungen. Alle Arbeiten, die sich ganz oder teilweise in diesem Gebiet befinden, müssen den Transporteuren sowohl während der Projektphase als auch während der Ausführungsphase mitgeteilt werden. Alle Transporteure sind in CICC / KLIM registriert, unabhängig von der Region, in der sich ihr Netz befindet.

Auf regionaler Ebene lassen sich die folgenden Rechtsvorschriften und Verpflichtungen unterscheiden:

Unabhängig von der betroffenen Region können die Arbeiten erst dann beginnen, wenn alle zuständigen Kabel- und Leitungsbetreiber geantwortet haben. Die über CICC / KLIM bereitgestellten Antworten bleiben 6 Monate lang abrufbar.

Tarife

Plananträge, die bei CICC / KLIM eingereicht werden, werden kostenlos bearbeitet. 

Kalender

Plananträge während der Ausführungsphase müssen in CICC / KLIM eingegeben werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Antwortzeit der Kabel- und Leitungsbetreiber maximal 15 Arbeitstage beträgt und dass der Beginn der Baustelle mindestens drei Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten telefonisch mitgeteilt werden muss. Zweck dieser telefonischen Benachrichtigung ist es, ein Treffen vor Ort zu planen, um die einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen zu besprechen. 

In Ausnahmefällen können dringende Reparaturarbeiten (infolge eines Vorfalls) nach einer einfachen telefonischen Benachrichtigung unverzüglich in Angriff genommen werden, sofern sie so schnell wie möglich über CICC / KLIM bestätigt werden.