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KLIP

Auf dieser Seite finden Sie weitere Auskünfte über KLIP, die flämische Plattform, die Kabel- und Leitungsrohrinformation sammelt.

Foto KLIP

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Was ist KLIP?

KLIP ist die Abkürzung für Kabel- und Leitungsrohrinformationsportal. Es ist eine Internetanwendung der Flämischen Region, die bei der Verhütung von Schäden verursacht von Tiefbauarbeiten helfen soll. In Flandern ist die Benutzung der KLIP-Plattform bei Bauarbeiten, sowohl auf dem öffentlichen Eigentum als auf Privatgrundstücken, verpflichtet (mit Ausnahme von manuellen Tiefbauarbeiten).

KLIP ist mit der föderalen KLIM-CICC gekoppelt (weitere Auskünfte finden Sie auf der Seite über KLIM-CICC): alle Anträge in KLIP werden auch automatisch an KLIM-CICC weitergeleitet. In KLIP werden Fragen über bestimmte Zonen beantwortet.

KLIP enthält an sich keine Information über Kabel und Leitungsrohre, aber dient nur zum Informationsaustausch zwischen Kabel- und Leitungsbetreibernund PlanantragstellerInnen.

Seit 2016 wird neben dem Planantrag, auch die Planerledigung digital behandelt. Es muss also auch verpflichtet über KLIP geantwortet werden. Das Portal verarbeitet die Antworten zu einem aggregierten Plan in Vektorformat. KLIP hat auch einen eingebauten Viewer, der es ermöglicht, die Pläne online zu konsultieren.

Rechtsrahmen

Die Bestimmungen werden im KLIP-Dekret vom 14. März 2008 festgelegt.

Gebühr

Es gilt eine Gebühr pro Antrag:

  • für kleine Bauarbeiten (mit einer Planantragzone kleiner als 200 m²): 5 EUR
  • für größere Bauarbeiten (mit einer Planantragzone größer als 200 m²): 10 EUR.

Falls Sie die Daten in XML-Format herunterladen möchten, müssen Sie 5 EUR dazu zahlen.

Kabel- und Leitungsbetreiber schließen sich kostenlos an.

Verpflichtungen

Alle in Flandern aktiven Kabel- und Leitungsbetreiber haben die Pflicht, sich im KLIP zu registrieren. Ein Leitungsbetreiber muss innerhalb von 5 Werktagen auf die Plananträge reagieren: Entweder antwortet er, dass er in der beantragten Zone keine Kabel und Leitungsrohre betreibt, oder er teilt alle Informationen über seine Kabeln und Leitungsrohre im gerechten Format, nämlich im IMKL-Format, mit. Alle Leitungsbetreiber sind für ihre eigenen Daten zuständig.

Alle, die Tiefbauarbeiten planen (außerhalb von manuellen Arbeiten), sollen einen KLIP-Planantrag stellen. Einen Planantrag stellen, muss frühestens 40 Tage vor dem Anfang der Arbeiten geschehen, aber es gibt keinen Mindestzeitraum. PlanantragstellerInnen dürfen jedoch nicht mit den Arbeiten anfangen, falls sie die Pläne noch nicht empfangen haben.

Timing

Für Information, die von FETRAPI-Mitgliedern (Föderation von Transporteuren über Pipeline) kommt, die den Antrag über die gelinkte KLIM-CICC-Plattform bekommen haben, gilt eine Antwortfrist von maximal 15 Werktagen.

Die Antwortfrist für einen Antrag über KLIP ist maximal 5 Werktage. In der Praxis ist die Antwortfrist meistens weniger als 2 Werktage.

Nach 6 Monaten werden die Antworten in KLIP archiviert.