Direkt zum Inhalt

Die gemeinsame Nutzung einer Glasfaserinfrastruktur

Für Kunden kann es interessant sein, zwischen verschiedenen Anbietern für die Breitbandverbindung wählen zu können. Ein Glasfasernetz kann von verschiedenen Anbietern gemeinsam genutzt werden. Dazu sollen die Betreiber, die das Glasfasernetz ausgebaut haben, den anderen Betreibern Zugang zu diesem Netz geben. Manchmal sind sie dazu verpflichtet (zum Beispiel durch das BIPT), aber die Betreiber können auch freiwillig kommerzielle Verträge mit anderen Betreibern abschließen.

Dabei ist zu beachten, dass die Art Glasfasernetz auch die Art Zugang beeinflusst, wie schon auf der Seite „Optionen Glasfaserinfrastruktur“ erwähnt.

Es gibt zwei Arten von Zugangs:

Schema passiver Zugang

Passiver Zugang bedeutet, dass andere Betreiber direkt Zugang zur Glasfaser des Endkunden haben und, dass sie dann selber die Ausrüstungen installieren. Dieser Zugang bietet den anderen Betreibern die größte Freiheit und Flexibilität, ihre eigenen Dienste anzubieten. Diese Art Zugang ist nur in einem Punkt-Zu-Punkt-Glasfasernetz möglich, weil nur da alle Kunden eine eigene Glasfaser haben.

Schema aktiver Zugang

Aktiver Zugang bedeutet, dass ein andere Betreiber Zugang zu einem Dienst über die Glasfaser hat, wofür auch die Ausrüstungen des Glasfasernetzbetreibers genutzt werden. Öfters erfolgt der Zugang zu einem ähnlichen Dienst dann vielmehr an einem zentralen Standort (Sammelpunkt des Verkehrs der unterschiedlichen Kunden), als am Verteilerpunkt des Glasfasernetzes. Für kleinere Betreiber kann dies auch ein Vorteil sein. Der Nachteil ist, dass diese Art Zugang den anderen Betreibern weniger Freiheit und Flexibilität bei der Wahl der Dienste, die sie dem Endkunden anbieten, und der genutzten Ausrüstungen. Sie sind vom Angebot des Glasfasernetzbetreibers abhängig. Aktiver Zugang ist auf jede Art Glasfasernetz möglich.