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Europa und Glasfaser

Foto europäische Flagge

Die Europäische Kommission will Europa in den nächsten Jahren auf eine digitale Zukunft vorbereiten. Dazu wurden mehrere Zielsetzungen festgelegt, eine davon handelt sich um die Konnektivität. Glasfaser spielt dabei eine wichtige Rolle. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, werden verschiedene gesetzlichen und anderen Initiative gestartet, die auf dieser Seite kurz erwähnt werden.

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Europäische Zielsetzungen für Konnektivität

Die Europäische Kommission hat Zielsetzungen für die Konnektivität in Europa festgelegt. Konkret soll 2025, nach den Ambitionen der europäischen Gigabitgesellschaft (European Gigabit Society), Folgendes verwirklicht sein:

  • Gigabit-Konnektivität (Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s oder 1 000 Mbit/s) für alle wichtigen sozioökonomischen „Treiber“ wie Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser, usw.;
  • Ununterbrochene 5G-Abdeckung für alle städtischen Gebiete und entlang wichtiger Verbindungsstraßen;
  • Zugang zu Konnektivität von 100 Mbit/s für alle europäischen Haushalte.

Am 9. März 2021 wurde den digitalen Kompass von der Europäischen Kommission vorgestellt. Gegen 2030 sollten:

  • alle europäischen Haushalte mit einem Gigabit-Netz abgedeckt sein;
  • alle besiedelten Gebiete mit 5G abgedeckt sein.

Beim Zugang zu Gigabit-Konnektivität (und auch zu 5G) spielt der Ausbau von Glasfaser eine wichtige Rolle.

Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation

Eine wichtige europäische Richtlinie ist der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (European Electronic Communications Code), der Ende 2018 erlassen wurde, und von jedem europäischen Mitgliedstaat in die eigene Gesetzgebung umgesetzt werden soll. Dieses Umsetzungsverfahren wird Ende 2021 in Belgien vollendet sein. Der europäische Kodex fördert über verschiedene Bestimmungen den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, kurz die VHC-Netze (aus dem Englischen VHCN „Very High Capacity Network“).

Was ist ein Netz mit sehr hoher Kapazität (VHC-Netz)?

Im europäischen Kodex wird ein Netz mit sehr hoher Kapazität oder VHC-Netz (Artikel 2 Abs 2) umschrieben als

  • entweder ein elektronisches Kommunikationsnetz, das komplett aus Glasfaser zumindest bis zum Verteilerpunkt am Ort der Nutzung besteht,
  • oder ein elektronisches Kommunikationsnetz, das zu üblichen Spitzenlastzeiten eine ähnliche Netzleistung bieten kann (zum Beispiel in Bezug auf die Bandbreite, Latenz u.Ä.).

Glasfaser bis zum Verteilerpunkt wird sonstig mit folgenden Umschreibungen erklärt (Urteilsbegründung 13).

  • Bei Festnetzanschlüssen handelt es sich um eine Verlegung von Glasfaser bis zu einem Mehrfamilienhaus, das als Ort der Nutzung betrachtet wird.
  • Bei drahtlosen Verbindungen handelt es sich um eine Verlegung von Glasfaser bis zur Basisstation (dem Sendemast), das als Ort der Nutzung betrachtet wird.

Schema VHC-Netz

Mit anderen Worten: was Festnetze betrifft, sind alle Glasfasernetze bis (mindestens) zum Mehrfamilienhaus, VHC-Netze sind. Die anderen Netze, die für einen größeren Teil aus einer anderen Technologie zusammengestellt sind, sind VHC-Netze falls sie eine Liste von Parametern erfüllen.

Das GEREK (die europäische Gruppe von Telekomregulierungsbehörden) hat diese Parameter in ihren Leitlinien festgelegt, die BEREC Guidelines on Very High Capacity Networks. Einige Beispiel dieser Parameter sind:

  • Download-Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s,
  • Upload-Geschwindigkeiten von mindestens 200 Mbit/s,
  • IP-Paketfehlerrate von weniger als 0,05 % ...

Ein Kabel- oder Koaxialnetz kann, abhängig vom genutzten Protokoll, zum Beispiel auch diese Parameter erfüllen.

Auch für Mobilfunknetze stellen die GEREK-Leitlinien Parameter fest als Alternative zu einem Mobilfunknetz, wobei die Antennen mit Glasfaser verbunden sind. Falls ein Mobilfunknetz die (strengeren) Parameter für ein „festes VHC-Netz“ (zum Beispiel über 5G) erfüllt, kann Fixed Wireless Access auch unter „festes VHC-Netz“ kategorisiert werden.

Maßnahmen im europäischen Kodex zur Förderung des Ausbaus von VHC-Netzen

Für Netze, die dieser Definition entsprechen, schlägt der europäische Kodex einige konkreten Maßnahmen vor, die deren Ausbau anregen sollten.

Das kennzeichnende Regulierungsmodell, wobei die Telekomregulierungsbehörde eines Landes für einen bestimmten Markt angibt, ob es einen Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht gibt und dem demzufolge bestimmte Verpflichtungen auferlegt (wie z. B. die Verpflichtung, anderen Betreibern Zugang zum Netz zu gewähren), wird im europäischen Kodex flexibler, um den Ausbau der VHC-Netze weiterhin zu fördern.

Andere Maßnahmen, um die Ausbaukosten zu drucken, sind zum Beispiel:

  • Eine symmetrischere Regulierung erlauben, die für alle Betreiber gilt und nicht nur für die mit beträchtlicher Marktmacht. Dies gilt insbesondere für passive Netze bei denen eine gemeinsame Nutzung eines Netzes durch verschiedene Betreiber einfacher zu bewirken ist.
  • Eine Möglichkeit, die Regulierung zu flexibilisieren im Falle der gemeinsamen Nutzung der Netze, für bestimme Formen von Ko-Investition oder im Falle von ausschließlich Großhandelbetreibern (Betreiber die den Zugang zu ihren Netzen ausschließlich auf dem Großhandelsmarkt verkaufen, d.h. an andere Betreiber).

Andere europäischen Initiative verbunden mit dem Ausbau von Telekomnetzen

Es gibt noch verschiedene andere europäische Instrumente oder Initiative, die darauf abzielen, den Ausbau von Konnektivität mit hoher Geschwindigkeit (worunter Glasfasernetze) zu beschleunigen. Unten finden Sie eine kurze Übersicht der wichtigsten Initiative. Möchten Sie hierüber mehr erfahren oder Sie haben Interesse an anderen Initiativen, dann richten Sie sich zur Webseite der Europäischen Kommission:

  • Die Kostensenkungsrichtlinie ((Broadband Cost Reduction Directive, BCRD) oder die „Richtlinie vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ hat zum Hauptziel die Mehrfachnutzung der Infrastruktur, in der neue Netze ausgebaut werden können, zu ermöglichen, zum Beispiel die gemeinsame Nutzung zwischen Telekombetreibern und anderen Versorgungsunternehmen. Die Kostensenkungsrichtlinie enthält diesbezüglich eine Reihe von Bestimmungen, die auch in belgisches Recht umgesetzt wurden. Zurzeit arbeitet die Europäische Kommission an einer Revision. Weitere Informationen über den Inhalt der Kostensenkungsrichtlinie finden Sie in der Rubrik "Die Kostensenkungsrichtlinie" dieser Webseite.
  • Das europäische Instrumentarium zur Förderung der Konnektivität (Connectivity Toolbox) ist ein Ergebnis der Connectivity Toolbox Recommendation, einer Empfehlung vom 18. September 2020. Dieses Instrumentarium umfasst eine Liste bewährter Verfahren („best practices“), die zwischen den europäischen Mitgliedstaaten ausgetauscht wurden, um den Ausbau der VHC- und 5G-Netze zu beschleunigen. Jeder Mitgliedstaat hat außerdem einen Implementierungsplan zur Umsetzung des Instrumentariums, erstellt. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der Europäischen Kommission.
  • Daneben gibt es europäische Fonds, wie Connecting Europe Facility (CEF), der den Ausbau und die Modernisierung von Breitbandnetzen fördern will, wie auch CEF-2, der die Investitionen in Konnektivitätsinfrastruktur zur gemeinsamen Interesse (wie den wichtigen sozioökonomischen „Treibern“, wovon Rede in den Gigabit-Gesellschaftzielsetzungen) unterstützen wird.