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Genehmigungsverfahren

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Beim Ausbau seines Glasfasernetzes muss jeder Betreiber die erforderlichen lokalen und regionalen Genehmigungen oder Zustimmungen beantragen. Die genauen Erfordernisse und Bestimmungen können dem Standort oder der Region nach verschieden sein. Das Broadband Competent Office (BCO) veröffentlicht Übersichten über die regionalen Regelungen auf seiner Website. Sie können diese hier einsehen für die Flämische Regiondie Wallonische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt

Insbesondere die Städte und Gemeinden spielen eine große Rolle beim Glasfaserausbau. Gemäß Artikel 43 des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sollte sichergestellt werden, dass Anträge auf diese Genehmigungen aufgrund einfacher, effizienter, transparenter, und öffentlich zugänglicher Verfahren gestellt werden können. Auf jeden Fall soll ein Beschluss über einen derartigen Antrag innerhalb von sechs Monaten gefasst werden, wobei eine nichtdiskriminierende und zügige Anwendung gewährleistet werden soll. Das BIPT formuliert hierüber einige Empfehlungen für Städte und Gemeinden zur Vereinfachung des Glasfaserausbaus.

Schließlich finden Sie hier auch eine Liste der zuständigen Behörden.