Glasfasernetze sind die Netze der Zukunft, die zum Erreichen der europäischen Konnektivitätsziele beitragen. Städte und Gemeinden spielen eine wichtige Rolle bei der Stimulierung des Ausbaus derartiger Netze. Der Ausbau eines Glasfasernetzes ist für den betreffenden Betreiber ein einmaliges umfangreiches Investitionsprojekt, das die Konnektivität der Einwohner Ihrer Stadt oder Gemeinde für viele Jahre gewährleistet. In diesem Sinne unterscheidet sich diese Art von Ausbau von (Reparatur)Arbeiten an anderen Versorgungsleitungen, die meistens an sehr spezifischen Standorten erfolgen und nicht in einer derartig großen Zone. Das BIPT kann nur anregen, dass Städte und Gemeinden dies berücksichtigen, und eine flexible Haltung beim Ausführen der Verwaltungsverfahren einnehmen.
Auf dieser Seite sammelt das BIPT eine Anzahl Empfehlungen und bewährter Verfahren für lokale Behörden, um den reibungslosen Ausbau von Glasfasernetzen möglichst viel anzureizen. Das BIPT betont, dass diese Empfehlungen die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften (einschließlich der, die auf der Website im Teil „Genehmigungsverfahren“ enthalten sind) nicht beeinträchtigen, sondern darauf abzielen, die Nutzung des Handlungsspielraums zu fördern, der in den geltenden regionalen Vorschriften verankert ist und den einzelnen Städten oder Gemeinden eingeräumt wird.
Diese Empfehlungen lauten:
- das Anwenden der Bestimmung im europäischen Kodex über Genehmigungsverfahren;
- die Eigenschaften des Glasfaserausbaus bei der Koordinierung von Infrastrukturarbeiten berücksichtigen;
- eine flexible Haltung bei der Anwendung von Sperrperioden;
- ausreichende Transparenz über Genehmigungsverfahren;
- Genehmigungsverfahren möglichst viel vereinfachen, möglicherweise durch die Schaffung größerer Zonen;
- die Verhältnismäßigkeit der bei der Erteilung einer Genehmigung auferlegten Anforderungen bewerten.
Das Anwenden der Bestimmung im europäischen Kodex über Genehmigungsverfahren
Zuerst will das BIPT auf die Bestimmungen im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (siehe die Seite über Europa und Glasfaser) hinweisen. In Artikel 43 dieses Kodex erlegt Europa auf, dass Anträge auf Genehmigungen aufgrund einfacher, effizienter, transparenter, und öffentlich zugänglicher Verfahren gestellt werden müssen. Auf jeden Fall soll ein Beschluss über einen derartigen Antrag innerhalb von sechs Monaten gefasst werden, wobei eine nichtdiskriminierende und zügige Anwendung gewährleistet werden soll.
Die Eigenschaften des Glasfaserausbaus bei der Koordinierung von Infrastrukturarbeiten berücksichtigen
In Belgien gibt es umfangreiche Vorschriften über die Koordinierung von Infrastrukturarbeiten durch (Versorgungs-)Betreiber. Die Kostensenkungsrichtlinie (EU-Richtlinie – siehe die Seite über die Kostensenkungsrichtlinie ) sieht ebenfalls ausdrücklich die Koordinierung derartiger Infrastrukturarbeiten vor. Diese Richtlinie bezweckt die Vereinfachung und die Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation, indem der effizientere Ausbau neuer physischer Infrastrukturen ermöglicht wird, damit diese Netze schneller und zu geringeren Kosten ausgebaut werden können.
Es sollte darauf geachtet werden, dass ein solches Koordinierungsverfahren gerade nicht zur entgegengesetzten Situation führt, bei der die Kosten sich erhöhen würden und den Ausbau länger dauern würde. Aufgrund der geltenden Vorschriften kann dies tatsächlich der Fall sein, wenn es zu strengeren technischen Anforderungen für den Bau anderer Versorgungsinfrastrukturen führt, oder wenn die Verpflichtung zum gemeinsamen Ausbau erhebliche Verzögerungen bewirkt, weil man die Vollendung der Arbeiten durch den anderen Versorgungsbetreiber abwarten muss, bevor man mit den eigenen Arbeiten starten kann.
Obwohl die Verpflichtung zur Koordinierung ausführlicher in der belgischen Gesetzgebung umgesetzt wurde als in der europäischen Richtlinie bestimmt, möchte das BIPT auf Artikel 5.2 der Kostensenkungsrichtlinie verweisen, der bestimmt, dass Anträgen auf Koordinierung entsprochen werden soll, sofern diese für die ursprünglich geplanten Bauarbeiten keinerlei zusätzlichen Kosten (einschließlich Kosten, die sich aus zusätzlichen Verzögerungen ergeben) zur Folge haben.
Das BIPT möchte daher die lokalen Behörden auffordern, die Eigenheit des Glasfaserausbaus im Vergleich zu anderen Versorgungsinfrastrukturen (Wasser, Gas und Strom) zu berücksichtigen, indem sie beispielsweise die Sperrperioden überdenken (soweit möglich gemäß dem regionalen Rechtsrahmen) oder keine zusätzliche Anforderungen oder Verzögerungen schaffen, in der Absicht, einen Glasfaseranbieter warten zu lassen, bis ein anderer Versorgungsdienstleister seine Infrastruktur später erneuert.
Eine flexible Haltung bei der Anwendung von Sperrperioden
Nach bestimmten Arbeiten gilt manchmal eine Sperrperiode von 2 bis 5 Jahren, in der keine weiteren Arbeiten an diesem Standort durchgeführt werden dürfen. Das BIPT versteht, dass die zuständigen Behörden möglichst viel die Belästigung begrenzen wollen. Der effiziente und ziemlich schnelle Ausbau neuer Glasfasernetze im gesamten Hoheitsgebiet erfordert jedoch eine andere Vorgehensweise als die der gezielten Wartungsarbeiten an spezifischen Standorten. Angesichts des enormen Umfangs der durchzuführenden Arbeiten und der zugehörigen Investitionen, empfiehlt das BIPT denn auch eine möglichst flexible Anwendung dieser Sperrperioden.
Außerdem beteiligen sich mehrere Betreiber, darunter auch kleinere (Geschäfts-)Betreiber, an dem Glasfaserausbau. Ihre Situation kann nicht mit der historischen Situation verglichen werden, in der einige (großen) aus Behörden entstandenen Telekombetreiber ihr Netzwerk betreiben. In Anbetracht der großen Zahl von Gemeinden und der möglicherweise großen Zahl von Sitzungen über die Infrastruktur, ist es für (kleinere) Telekombetreiber manchmal schwierig, jederzeit über alle geplanten Arbeiten informiert zu sein, wodurch die Sperrperioden den Wettbewerb stören könnten.
Ausreichende Transparenz über die Genehmigungsverfahren
Ein wichtiger Faktor zur Vereinfachung des Glasfaserausbaus ist, dass Genehmigungen auf nichtdiskriminierende und transparente Weise erteilt werden. Transparente Genehmigungsverfahren, die vorzugsweise digital zu konsultieren sind, sind ein großer Vorteil für den Glasfaserbetreiber, der Glasfaser in einem großen Gebiet, oder über eine längere Strecke verlegen will.
Ein bewährtes Verfahren ist auch, die Abstimmung der Genehmigungsverfahren mit benachbarten Gemeinden oder Städten, um ein einheitliches Verfahren zu schaffen. In dieser Hinsicht ist der Kodex Versorgungsarbeiten, wie es in Flandern angewandt wird, und der einen Rahmen für die allgemeinen Bestimmungen schafft, eine gute Initiative.
Genehmigungsverfahren so einfach wie möglich halten, möglicherweise durch die Schaffung größerer Zonen
Die Genehmigungsverfahren sind eine komplexe Materie, bei der die Einzelheiten auf lokaler Ebene stark unterschiedlich sein können. Das BIPT ermutigt denn auch, diese möglichst einfach zu halten und eine Vereinfachung aller historisch gewachsenen administrativen Einzelheiten zu erwägen. Sowohl für die Gemeinde als auch für die Glasfaserbetreiber kann es die Arbeitsbelastung erleichtern, indem sie beispielsweise eine allgemeine Genehmigung (für eine größere Zone) erteilt, bei der dann die Meldungen pro Straße erfolgen.
Einfache Genehmigungsverfahren haben einen sehr großen Einfluss auf den reibungslosen Glasfaserausbau in Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Die Verhältnismäßigkeit der bei der Erteilung einer Genehmigung auferlegten Anforderungen bewerten
Der Glasfaserausbau ist dadurch gekennzeichnet, dass er sich über ein großes Gebiet erstreckt und, dass große Investitionen hiermit verbunden sind. Für einen Glasfaserbetreiber ist es daher sehr wichtig, dass der Ausbau möglichst schnell und effizient durchgeführt wird.
Das BIPT möchte die Städte und Gemeinden anregen, dies zu berücksichtigen, und die bei der Erteilung einer Genehmigung auferlegten Anforderungen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich beantragten Arbeiten zu halten. Ein Ausbau an Fassaden erfordert zum Beispiel keine (oder nur geringe) unterirdischen Arbeiten und hat weniger Auswirkungen auf die Umgebung. Wenn doch ein kleiner Teil des Fußweges ausgegraben werden muss, ist es für den Betreiber eine schwere Belastung, wenn dabei erfordert wird, dass ein komplett neuer Fußweg angelegt werden soll. Das Gleiche gilt für die strengen Anforderungen, die manchmal beim Wiederaufbau des Oberbaus zutreffen (wie spezifische Anforderungen an die Pflasterung oder die Bauunternehmen). Als Gemeinde können Sie daher eine große Rolle spielen, indem Sie die Verhältnismäßigkeit dieser Anforderungen wahren.