Ein Telekombetreiber hat das Recht, Glasfaser an eine Fassade zu befestigen. Sie können es also nicht verbieten. Der Betreiber muss hierfür ja einige Bedingungen erfüllen. So muss das Bauunternehmen Sie vorher über den Standort und die Weise der Ausführung dieser Arbeiten informieren. Sie können dann mit dem Betreiber beratschlagen, falls Sie hiermit nicht einverstanden sind. Für weitere Auskünfte, siehe diese Seite.
Jeder Betreiber hat das Recht, sein Netz bis zum Zugangspunkt des Gebäudes auszubauen. Dies ist der Standort, an dem das Netz eines Telekombetreibers das Appartementhaus hereinkommt (oft ein Keller oder ein technischer Raum) und wo die Betreiber einfach die Führung ihrer Anschlüsse an die verschiedenen Appartements betreiben können. Beim Errichten eines Neubaus und bei erheblichen Renovierungen ist es auch verpflichtet, das Appartementhaus mit einem ähnlichen Zugangspunkt auszustatten.
Zudem hat jeder Betreiber Recht auf Zugang zu allen bestehenden gebäudeinternen Infrastrukturen (wie Leitungsrohre), um einen Kunden anzuschließen. Dies heißt, dass die gemeinsamen Teile des Appartementhauses hierfür genutzt werden dürfen.
Mehr Einzelheiten hierüber stehen auf dieser Seite.
Jeder Betreiber hat Recht auf Zugang zu allen bestehenden gebäudeinternen Infrastrukturen, um einen einzelnen Kunden anzuschließen. Dies heißt, dass die gemeinsamen Teile des Appartementhauses hierfür genutzt werden dürfen, auch wenn die anderen Miteigentümer damit nicht einverstanden sind. Es muss sich jedoch um eine Verbesserung der bestehenden Infrastruktur handeln. Mehr Einzelheiten über das Verfahren stehen auf dieser Seite.