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Syndizi
Darf ein Betreiber Glasfaser an die Fassade des Appartementhauses hängen?
Glasfaserkarte
Das BIPT veröffentlicht eine Glasfaserkarte, die den Ausbau von FTTH kartiert. Diese Karte steht auf dem BIPT-Datenportal.
Zuständige Behörden
Der Ausbau von Glasfaser fällt in verschiedene Zuständigkeiten, sowohl lokal, als auch regional. Diese Seite gibt eine Übersicht der zuständigen Behörden oder betreffenden Organisationen, aber ist keineswegs erschöpfend.
Bezüglich der lokalen Zuständigkeiten und Genehmigungen, soll man sich an die lokale Gemeindeverwaltung und/oder die Polizei wenden.
Föderal
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Die gemeinsame Nutzung einer Glasfaserinfrastruktur
Für Kunden kann es interessant sein, zwischen verschiedenen Anbietern für die Breitbandverbindung wählen zu können. Ein Glasfasernetz kann von verschiedenen Anbietern gemeinsam genutzt werden. Dazu sollen die Betreiber, die das Glasfasernetz ausgebaut haben, den anderen Betreibern Zugang zu diesem Netz geben. Manchmal sind sie dazu verpflichtet (zum Beispiel durch das BIPT), aber die Betreiber können auch freiwillig kommerzielle Verträge mit anderen Betreibern abschließen.
Endnutzer
Finden Sie ihre Frage in einer der folgenden Rubriken:
BesitzerInnen von Häusern und Appartments
Dieser Teil beschreibt, was für Bürger wichtig ist zu wissen beim FTTH-Ausbau in ihrer Straße und eventuell entlang ihres Hauses oder bis in das Appartement. Die geltenden Verpflichtungen beim geplanten Errichten eines Neubaus oder bei einer (erheblichen) Renovierung, werden auch kurz beschrieben.
Rechte und Pflichten
Telekombetreiber haben bestimmte Rechte, aber HausbesitzerInnen auch. Außerdem gelten bestimmte Verpflichtungen, wann ein Telekombetreiber das Netz ausbaut, die zwischen Häusern oder Appartements und Appartementhäusern unterschiedlich sein können. Auf diesen Seiten sammeln wir die Rechte und Pflichten jeder Zielgruppe.
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